Rechtliches / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Weser-Ems Vertriebsgesellschaft mbH,
Stand 29.01.2009

 

I.

 

Allgemeines

 

1.

 

Der Verkauf von Neuteilen und Gebrauchtteilen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.

 

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

3.

 

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen sowie Vertragsänderungen sind ungültig.

 

4.

 

Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn der Verkäufer ihnen nicht nochmals nach Eingang bei dem Verkäufer widerspricht.

 

II.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

 

1.

 

Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Betriebsstätte des Verkäufers, die den Kaufgegenstand liefert. Der Kaufpreis setzt sich aus dem Listenpreis des Kaufgegenstandes bei Vertragsabschluß zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. Verpackung und Versand sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet.

 

2.

 

Die Zahlung des Kaufgegenstandes erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, gegen Vorkasse. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.

 

3.

 

Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder auf einem rechtskräftigen Titel beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf berechtigte Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.

 

III.

 

Vertragsabschluß und Lieferung

 

1.

 

Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Informationen und Daten in - vom Verkäufer genutzten - Vertriebsmedien.

 

2.

 

Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an. Durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung kommt spätestens mit Lieferung der Ware ein verbindlicher Vertrag zustande.

 

3.

 

Eine Lieferung von Waren durch den Verkäufer kann nur auf Basis einer verbindlichen Bestellung erfolgen, vorausgesetzt die Ware ist beim Verkäufer verfügbar. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

 

4.

 

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sichd er Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den untenstehenden Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

 

5.

 

Der Versand der Ware erfolgt ab Betriebsstätte des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren auf Veranlassung des Verkäufers durch Dritte zugestellt werden. Erfolgt der Versand mit Mehrwegverpackungen, so ist der Käufer verpflichtet, die Mehrwegverpackung nach erfolgter Lieferung frachtfrei zurückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht in angemessener Frist nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Mehrwegverpackung in Rechnung zu stellen.

 

6.

 

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie z.Bsp. Feuer sowie Behinderung der Verkehrswege. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

 

7.

 

Änderungen des Lieferumfangs sowie Konstruktions- und Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

 

IV.

 

Widerrufsbelehrung / Belehrung zum Widerrufsrecht des Bestellers

1.

 

Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

 

Weser-Ems Vertriebsgesellschaft mbH
Volkswagen Audi Classic Parts Center
Theodor-Heuss-Straße 28 b
38444 Wolfsburg
Fax +49 (0) 5361 - 30 85 77 77

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht für Besteller, die Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB sind und somit bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

 

2.

 

Belehrung zu den Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Besteller die von der Weser-Ems Vertriebsgesellschaft empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss der Besteller gegenüber der Weser-Ems Vertriebsgesellschaft insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Besteller etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - beruht. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Die Weser-Ems Vertriebsgesellschaft mbH erstattet dem Besteller im Falle der rechtzeitigen Ausübung des Widerrufsrechts den bereits gezahlten Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rückerhalt der Ware. Der Besteller ist verpflichtet, paketversandfähige Sachen zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden von der Weser-Ems Vertriebsgesellschaft beim Besteller abgeholt. Die Sendung hat der Besteller zu adressieren an:

 

Weser-Ems Vertriebsgesellschaft mbH
Volkswagen Audi Classic Parts Center
Theodor-Heuss-Straße 28 b
38444 Wolfsburg
Fax +49 (0) 5361 - 30 85 77 77

 

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt, hat der Besteller die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei.

Im Falle eines teilweisen Widerrufs kann die Weser-Ems Vetriebsgesellschaft vom Besteller die nachträgliche Zahlung von Versandkosten (für den ursprünglichen Versand von der Weser-Ems Vertriebsgesellschaft an den Besteller) verlangen, wenn der nach dem Widerruf verbleibende Restbestellwert (ursprünglicher Bestellwert abzüglich den Widerruf betreffender Bestellwert) die jeweilige Versandkostengrenze unterschreitet und ursprünglich (bei Bestellung) keine Versandkosten berechnet wurden.

 

V.

 

Abnahme

 

1.

 

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

 

VI.

 

Eigentumsvorbehalt

 

1.

 

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen Eigentum des Verkäufers.

 

2.

 

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

 

3.

 

Be- und Verarbeitung erfolgen für den Verkäufer unter Ausschluss des Eigentumserwerbes nach § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten. Wird der Kaufgegenstand mit anderen Sachen vermischt oder verbunden (§§ 947, 948 BGB), gilt das Miteigentum des Verkäufers an dem vermischten Bestands oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der enthaltenen Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte als vereinbart.

 

4.

 

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen des Verkäufers ist nicht zulässig. Bei Zugriff von Dritten, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.

 

VII.

 

Sachmangel

 

1.

 

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Be-stimmungen, d.h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

 

2.

 

Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:


a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

 

VIII.

 

Haftung

 

1.

 

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:


Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

 

2.

 

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

3.

 

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

 

4.

 

Die Rechte des Käufers bzgl. Sachmangel gemäß Abschnitt VI bleiben unberührt. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.

 

5.

 

Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dem Verkäufer aufnehmen zu lassen.

 

IX.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

1.

 

Erfüllungsort ist die Betriebsstätte des Verkäufers, von dem die Auslieferung des Kaufgegenstands erfolgt.

 

2.

 

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

 

3.

 

Es gilt nur das deutsche Recht. Ausländisches Recht sowie das übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

 

4.

 

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und des ihnen zugrunde liegenden Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.